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   BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23   

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BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23 (https://dejure.org/2023,17480)
BayObLG, Entscheidung vom 30.05.2023 - 202 StRR 29/23 (https://dejure.org/2023,17480)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Mai 2023 - 202 StRR 29/23 (https://dejure.org/2023,17480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Corona, Urkundenfälschung durch Vorlage gefälschter COVID-19 - Impfzertifikate, Anforderungen an Beweiswürdigung

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 267 Abs. 1; StPO § 261; StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4; StPO § 353; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1
    Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse eines Ermittlungsberichts

  • rewis.io

    Anforderungen an Beweiswürdigung bei Verurteilung wegen Urkundenfälschung durch Vorlage gefälschter COVID-19 - Impfzertifikate

  • strafrechtsiegen.de

    Verurteilung wegen Urkundenfälschung durch Vorlage gefälschter COVID-19 - Impfzertifikate

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 353
    Erlangung eines digitalen Impfzertifikats durch gefälschten Impfausweis; Lückenhafte Beweiswürdigung bei fehlender Auseinandersetzung mit Ermittlungsberichten; Berücksichtigung von Ermittlungsberichten bei Urteilsbegründung; Kein Anscheinsbeweis für Urheber eines ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Corona: Vorlage gefälschter COVID-19-Impfzertifikate - (Allgemeine) Anforderungen an Beweiswürdigung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Urkundenfälschung durch Vorlage gefälschter COVID-19-Impfzertifikate - Corona-Virus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Prozess um gefälschten Impfausweis - Gericht darf die Ergebnisse eines Polizeiberichts nicht ungeprüft übernehmen

Papierfundstellen

  • BeckRS 2023, 17968

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 03.02.2022 - 202 StRR 11/22

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Annahme eines tatsächlich nicht

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht nur der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden oder sich auf nichtexistierende Erfahrungssätze stützt (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Urt. v. 23.03.2023 - 3 StR 277/22; 16.03.2023 - 4 StR 252/22; Beschluss vom 02.03.2023 - 2 StR 119/22, jew. bei juris; BayObLG, Urt. v. 16.12.2022 - 202 StRR 110/22 bei juris; 16.07.2021 - 202 StRR 59/21 = OLGSt StGB § 306 Nr. 2; Beschluss vom 07.06.2022 - 202 ObOWi 678/22 = VerkMitt 2022, Nr. 46 = NStZ-RR 2022, 318; 03.02.2022 - 202 StRR 11/22 = NStZ-RR 2022, 119, jew. m.w.N.).

    Es hat damit der Überzeugungsbildung aber einen Erfahrungssatz zugrunde gelegt, den es nicht gibt (vgl. hierzu zuletzt BayObLG, Beschluss vom 03.02.2022 - 202 StRR 11/22 = NStZ-RR 2022, 119 = BeckRS 2022, 3282).

  • BayObLG, 07.06.2022 - 202 ObOWi 678/22

    Qualifizierter Rotlichtverstoß bei Überholen auf Rechtsabbiegerspur im Kreuzungs-

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht nur der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden oder sich auf nichtexistierende Erfahrungssätze stützt (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Urt. v. 23.03.2023 - 3 StR 277/22; 16.03.2023 - 4 StR 252/22; Beschluss vom 02.03.2023 - 2 StR 119/22, jew. bei juris; BayObLG, Urt. v. 16.12.2022 - 202 StRR 110/22 bei juris; 16.07.2021 - 202 StRR 59/21 = OLGSt StGB § 306 Nr. 2; Beschluss vom 07.06.2022 - 202 ObOWi 678/22 = VerkMitt 2022, Nr. 46 = NStZ-RR 2022, 318; 03.02.2022 - 202 StRR 11/22 = NStZ-RR 2022, 119, jew. m.w.N.).

    aa) Die Berufungskammer stützt ihre Überzeugung zur Unrichtigkeit des Impfausweises im Wesentlichen darauf, dass nach den polizeilichen Ermittlungen das Verfallsdatum der Impfstoffe im ausgewiesenen Zeitpunkt der (angeblichen) Impfung jeweils bereits abgelaufen war, die Angeklagte bei dem Arzt, der nach dem Inhalt des Impfausweises die Impfung durchgeführt haben soll, nicht Patientin war und die Arztpraxis zu dem (angeblichen) Datum der zweiten Impfung geschlossen gewesen sei, was für sich genommen aus revisionsgerichtlicher Sicht nicht zu beanstanden wäre, weil die gezogenen Schlüsse nur möglich, nicht aber zwingend sein müssen (vgl. nur BayObLG, Beschluss vom 07.06.2022 - 202 ObOWi 678/22 a.a.O.).

  • BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21

    Ausbeutung der Arbeitskraft (Tätigkeit als Künstler; Ausbeutung: Legaldefinition,

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23
    Es wird aufgrund der Urteilsgründe bereits nicht ersichtlich, wie die Ermittlungsbeamten zu diesen Ergebnissen gelangt sind, ob sie etwa auf der Befragung von Zeugen oder auf sonstigen Ermittlungshandlungen beruhen, sodass dem Revisionsgericht insgesamt die Nachprüfung verwehrt bleibt, ob die Beweiswürdigung, die nicht etwa der Ermittlungsbehörde, sondern dem Tatgericht obliegt, auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht (vgl. hierzu zuletzt BGH, Beschluss vom 20.12.2022 - 2 StR 232/21 bei juris = BeckRS 2022, 46863).
  • BGH, 16.12.2020 - 4 StR 297/20

    Beihilfe (Voraussetzungen der Beihilfe; doppelter Gehilfenvorsatz: erforderliche

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23
    Allerdings kann nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Feststellung nur dann auf solche Angaben gestützt werden, wenn sie durch andere gewichtige Gesichtspunkte bestätigt werden (st.Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 06.12.2022 - 4 StR 412/22 bei juris = BeckRS 2022, 45562; 24.02.2021 - 1 StR 489/20 bei juris = BeckRS 2021, 8266; 16.12.2020 - 4 StR 297/20 bei juris = NStZ-RR 2021, 78 = BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Beihilfe 1 = BeckRS 2020, 38057).
  • BGH, 16.03.2023 - 4 StR 252/22

    Erfolglose Revision gegen Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht nur der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden oder sich auf nichtexistierende Erfahrungssätze stützt (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Urt. v. 23.03.2023 - 3 StR 277/22; 16.03.2023 - 4 StR 252/22; Beschluss vom 02.03.2023 - 2 StR 119/22, jew. bei juris; BayObLG, Urt. v. 16.12.2022 - 202 StRR 110/22 bei juris; 16.07.2021 - 202 StRR 59/21 = OLGSt StGB § 306 Nr. 2; Beschluss vom 07.06.2022 - 202 ObOWi 678/22 = VerkMitt 2022, Nr. 46 = NStZ-RR 2022, 318; 03.02.2022 - 202 StRR 11/22 = NStZ-RR 2022, 119, jew. m.w.N.).
  • BGH, 23.03.2023 - 3 StR 277/22

    Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz; wertende Gesamtschau; Gleichgültigkeit des

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht nur der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden oder sich auf nichtexistierende Erfahrungssätze stützt (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Urt. v. 23.03.2023 - 3 StR 277/22; 16.03.2023 - 4 StR 252/22; Beschluss vom 02.03.2023 - 2 StR 119/22, jew. bei juris; BayObLG, Urt. v. 16.12.2022 - 202 StRR 110/22 bei juris; 16.07.2021 - 202 StRR 59/21 = OLGSt StGB § 306 Nr. 2; Beschluss vom 07.06.2022 - 202 ObOWi 678/22 = VerkMitt 2022, Nr. 46 = NStZ-RR 2022, 318; 03.02.2022 - 202 StRR 11/22 = NStZ-RR 2022, 119, jew. m.w.N.).
  • BGH, 24.02.2021 - 1 StR 489/20

    Beweiswürdigung von Zeugenaussagen (Zeuge vom Hörensagen,

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23
    Allerdings kann nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Feststellung nur dann auf solche Angaben gestützt werden, wenn sie durch andere gewichtige Gesichtspunkte bestätigt werden (st.Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 06.12.2022 - 4 StR 412/22 bei juris = BeckRS 2022, 45562; 24.02.2021 - 1 StR 489/20 bei juris = BeckRS 2021, 8266; 16.12.2020 - 4 StR 297/20 bei juris = NStZ-RR 2021, 78 = BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Beihilfe 1 = BeckRS 2020, 38057).
  • BayObLG, 16.12.2022 - 202 StRR 110/22

    Voraussetzungen für gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einwirkung

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht nur der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden oder sich auf nichtexistierende Erfahrungssätze stützt (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Urt. v. 23.03.2023 - 3 StR 277/22; 16.03.2023 - 4 StR 252/22; Beschluss vom 02.03.2023 - 2 StR 119/22, jew. bei juris; BayObLG, Urt. v. 16.12.2022 - 202 StRR 110/22 bei juris; 16.07.2021 - 202 StRR 59/21 = OLGSt StGB § 306 Nr. 2; Beschluss vom 07.06.2022 - 202 ObOWi 678/22 = VerkMitt 2022, Nr. 46 = NStZ-RR 2022, 318; 03.02.2022 - 202 StRR 11/22 = NStZ-RR 2022, 119, jew. m.w.N.).
  • BGH, 02.03.2023 - 2 StR 119/22

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: Entfernung von einer festen

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23
    Das ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht nur der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder überhöhte Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung gestellt wurden oder sich auf nichtexistierende Erfahrungssätze stützt (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Urt. v. 23.03.2023 - 3 StR 277/22; 16.03.2023 - 4 StR 252/22; Beschluss vom 02.03.2023 - 2 StR 119/22, jew. bei juris; BayObLG, Urt. v. 16.12.2022 - 202 StRR 110/22 bei juris; 16.07.2021 - 202 StRR 59/21 = OLGSt StGB § 306 Nr. 2; Beschluss vom 07.06.2022 - 202 ObOWi 678/22 = VerkMitt 2022, Nr. 46 = NStZ-RR 2022, 318; 03.02.2022 - 202 StRR 11/22 = NStZ-RR 2022, 119, jew. m.w.N.).
  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 412/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Anlasstat: Beweiswürdigung,

    Auszug aus BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23
    Allerdings kann nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung eine Feststellung nur dann auf solche Angaben gestützt werden, wenn sie durch andere gewichtige Gesichtspunkte bestätigt werden (st.Rspr., vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 06.12.2022 - 4 StR 412/22 bei juris = BeckRS 2022, 45562; 24.02.2021 - 1 StR 489/20 bei juris = BeckRS 2021, 8266; 16.12.2020 - 4 StR 297/20 bei juris = NStZ-RR 2021, 78 = BGHR BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 1 Beihilfe 1 = BeckRS 2020, 38057).
  • BayObLG, 16.07.2021 - 202 StRR 59/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung zum Vorliegen des Tatentschlusses bei versuchter

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